Viele Tiere profitieren von Blühstreifen: sie liefern Nahrung, bieten Deckung und sind damit eine gern genommene Maßnahme, die Biodiversität in der Agrarlandschaft zu erhöhen. Gleichzeitig können Stellen, die nicht gut durch den Winter gekommen sind, sinnvoll als Blühstreifen genutzt werden – besser als zu verunkrauten. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist die Anlage zudem förderfähig und ein Zugewinn für Umwelt und Geldbeutel. Empfehlungen für eine erfolgreiche und förderfähige Anlage von Blühstreifen im Text.
Jetzt beginnt der passende Aussaatzeitraum für Blühmischungen. Wie Blühstreifen sinnvoll in den Ackerbau integriert werden können, wird ausführlich in folgendem Artikel beschrieben: Blühflächen und Ackerrandstreifen richtig anlegen. Eine kurze Übersicht gibt es hier:
Welche Flächen sind besonders für Blühstreifen/-flächen geeignet?
- Pufferstreifen an Gewässern, die in Düngung und Pflanzenschutz stark eingeschränkt sind
- Hangflächen zum Schutz vor Erosion
- Streifen am Waldrand, die oftmals einen geringeren Ertrag bei gleichen Produktionskosten haben
- Kleine Teilflächen, die mit modernen, breiten Maschinen meist nur mit übermäßig hohem Zeitaufwand zu bewirtschaften sind.
- Bei Schwarzwildproblemen können Bejagungsschneisen mit Blühmischungen hilfreich sein.
- Umrandung von Ruhe- und Rastplätzen als Magnet für Besucher
Wie lege ich erfolgreich eine Blühfläche an?
Die gewählte Fläche sollte frei von Altverunkrautung sein, da die meisten Blühpflanzen eine geringe Konkurrenzkraft in der Jugendentwicklung haben. Eine sorgsame Unkrautbekämpfung bereits im Vorjahr sichert dies. Eine gute Bodenlockerung für ein feinkrümeliges Saatbett und eine spätere Aussaat ab Mai fördern die Keimung und Jugendentwicklung der wärmeliebenden Blühpflanzen. Die empfohlene Aussaatstärke sollte nicht reduziert werden.
Nach welchen Kriterien sollte ich meine Blühmischung auswählen?
- Langer Blühzeitraum: Eine ausgewogene Blühmischung enthält früh- und spätblühende Arten um über einen möglichst langen Zeitraum ein Pollen- und Nektarangebot zu schaffen. Unsere viterra®-Blühmischungen sind alle so konzipiert, dass eine durchgängige Blühzeit bis in den Herbst hinein gesichert ist.
- Standdauer: Einjährige Mischungen eignen sich für Rotationsflächen und Flächen mit hoher Unkrautbelastung, da die jährliche Neuansaat das Risiko der Verunkrautung mindert. Mehrjährige Blühmischungen haben den Vorteil, dass die Fläche über mehrere Jahre weitgehend ungestört ist und den Tieren eine Rückzugsmöglichkeit auch über Winter bietet.
- Artenzusammensetzung: Arten, die in den Folgejahren Probleme machen können, sollten nicht in der Blühmischung enthalten sein. Ebenso wenig Arten, die Fruchtfolgekrankheiten vermehren können. Beispielsweise sollte auf Kruziferen in der Blühmischung in engen Raps-Fruchtfolgen verzichtet werden.
Die Saaten-Union bietet eine Vielzahl verschiedener Blühmischungen an, von kruziferenfrei über gräserfrei bis einjährig und mehrjährig. So ist für jeden Einsatzzweck die passende Mischung dabei.
Über welche Förderprogramme kann ich mir die Blühfläche fördern lassen?
Bundesweit wird die Maßnahme Eco-Scheme 1 b angeboten, die das Ausbringen einer Blühmischung auf zusätzlicher Stilllegung fördert. Damit die Anlage förderfähig ist, müssen zunächst die Vorgaben von Eco-Scheme 1a („Freiwillige Stilllegung auf Ackerland“) eingehalten werden. Zusätzlich gibt es weitere Vorgaben für 1b:
- Aussaat einer passenden Saatgutmischung gemäß vorgegebener, bundeslandspezifischen Listen. Dabei wird je nach Zusammensetzung aus Liste A und B zwischen einjährigen und mehrjährigen Begrünungen unterschieden.
- Aussaat bis zum 15. Mai
- Blühstreifen und -flächen müssen im ersten Antragsjahr bis zum 31. 12. stehen bleiben, ein Umbruch ist erst im Folgejahr erlaubt
- Bei Blühstreifen oder -flächen, die zwei Jahre auf derselben Fläche verbleiben (überjährige Blühstreifen bzw. -flächen) ist ein Umbruch ab dem 01. September (bzw. 15.08. bei Winterraps/-gerstenaussaat) zulässig, wenn die Aussaat einer Folgekultur folgt, die erst im nächsten Jahr geerntet wird.
- Schonzeit: keine Pflege vom 01.04. – 15.08. zulässig
- Die Ausbringung von Dünger- und Pflanzenschutzmitteln ist untersagt
- Die Mindesttätigkeit ist mit der Aussaat zum Zwecke der Begrünung erfüllt
Welche Mischungen förderfähig sind, unterscheidet sich je nach Bundesland.
Auf Bundeslandebene gibt es weitere Förderprogramme, die die unterschiedlichsten Anforderungen haben. In Baden-Württemberg sind über FAKT E1.2 auch die Blühmischungen viterra® BIENE, viterra® BIENE ECO 2.1 und viterra® MULTIKULTI förderfähig. In NRW ist die Mischung viterra® BUNTBRACHE über das Förderprogramm NRW Buntbrache förderfähig.
Fazit:
Die Anlage von Blühflächen/-streifen leistet einen wichtigen Beitrag für die Umwelt und das Image der Landwirtschaft. Durch zahlreiche Wahlmöglichkeiten lassen sich diese einfach in die intensive Landwirtschaft integrieren – und nebenbei kann es noch attraktiv für den eigenen Geldbeutel sein.
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