Hinweise zu Aussaatstärken und Vorfruchtwerte von Hybridweizen
Wer sich für Hybridweizen entschieden hat, hat sich Flexibilität auf den Hof geholt. Denn ein erfolgreicher Hybridweizenanbau gelingt bei einer Vielzahl von teils schwierigen Vorfrüchten. Dies ist das Resultat der sehr guten Gesundheit und des Kompensationsvermögens. Winterraps, Leguminosen oder Kartoffeln sind hervorragende Vorfrüchte, stellen aber kaum eine Schwierigkeit dar.
Hier einige Anbautipps für den erfolgreichen Anbau von Hybridweizen. -> Unter dem Artikel auch als Download zum Ausdrucken verfügbar.
Eignung | |||
Vorfrucht | Winterraps | ++ | |
Leguminosen | ++ | ||
Kartoffeln | ++ | ||
Weizen | + | ||
Gerste | + | ||
Roggen | + | ||
Silomais | bei früher Beerntung | + | |
Körnermais | bei früher Beerntung | + | |
Zuckerrüben | 0 |
AUSSAAT
Die Aussaatstärke sollte Anfang Sep. – 20.09 bei 100-120 Kö/m² (entspricht 2-2,4 Einheiten/ha), 20.09. bis Anfang Oktober 120-140 Kö/m² (2,4-2,8 E/ha) und Anfang Oktober – 15.10 140-160 Kö/m² (2,8-3,2 E/ha) liegen. Bei noch späteren Terminen ist ein Hybridweizenanbau nur noch schwer ökonomisch darstellbar.
DÜNGUNG
Die Düngung sollte bei Hybridweizen startbetont erfolgen. Hierbei bitte die Düngebedarfsermittlung berücksichtigen.
Düngung | Klassische Aufteilung | Alternative Aufteilung* |
---|---|---|
Startdüngung (mit Raps zusammen) |
130 kg/ha - Nmin 0-30 | **190 kg/ha - Nmin + 20 kg S/ha |
Schossgabe |
70 kg/ha - Nmin 30-90 | - |
Ährengabe (EC 37/39) |
30 kg/ha | 40 kg/ha + 20 kg S/ha |
* Vorteilhafte Aufteilung, Dünger ist im Boden gelöst bevor Frühjahrs- bzw. Frühsommertrockenheit einsetzt - gute Erfahrungen aus Praxis
** Voraussetzung Einsatz von stabilisierten N-Düngern
WACHSTUMSREGLER und FUNGIZIDE
Damit Hybridweizen sein genetisches Potenzial ausspielen kann, ist ein zeitiger Einsatz von Wachstumsreglern zur Brechung der Appikaldominanz notwendig. Der Fungizideinsatz kann in der Regel – essentiell Bestandeskontrolle – auf ein Minimum reduziert werden.
Wachstumsregler | Fungizidmaßnahmen | |
---|---|---|
Pflicht | Nachlage nach Bedarf | |
EC 25-29 z.B. 0,8-1 l CCC/ha (Brechung der Apikaldominanz) |
EC 31/32: In Trockenlagen kann die frühe Maßnahme ausreichen. Bestandeskontrolle wichtig! |
Je nach Befallsgeschehen: Hinweis: |
Stand: April 2023