Die steigende Nachfrage nach Sorten, die für den Ökoanbau geeignet sind, ist deutlich zu spüren. Gleichzeitig werden die Anforderungen an den Anbau weiter verschärft.
Mit der zunehmenden Bedeutung des ökologischen Landbaus kommt es auch zu einer Reformierung der bisherigen Gesetzeslage. Bis zum 01.01.2021 soll die neue Öko-Basisverordnung (2018/848) in Kraft treten: „Impulse für eine Weiterentwicklung von Bio sind im neuen Recht angelegt, zum Beispiel mit neuen Regeln für den Öko-Gewächshausanbau, Bio-Aromen, Öko-Saatgut oder die -Kontrolle“ [Peter Röhrig (2018) BÖLW].
Die Verwendung von ökologisch erzeugtem Z-Saatgut wird bisher im Wesentlichen von der Verfügbarkeit der jeweiligen Sorte abhängig gemacht, welche sich über das Internetportal organicXseeds des Forschungsinstituts für biologischen Landbau (FiBL) bestimmen lässt. Steht eine Sorte nicht in Öko-Qualität zur Verfügung, kann der Landwirt auf konventionell ungebeiztes Saatgut zurückgreifen, wenn die alternativ angebotenen Sorten nicht den geforderten ackerbaulichen Ansprüchen genügen. Für Kulturen, die dagegen der Kategorie I zugeordnet werden, wie z.B. Mais, Roggen und Zuckerrüben, muss Saatgut in Ökoqualität verwendet werden.